Die Einsicht in die eigene Schufa Auskunft zeigt nicht selten Fehler auf, durch die sich die Bonität des Verbrauchers mindert. Vor allem nicht gelöschte ältere Einträge gehören zu den häufigsten Fehlern, gegen die sich jeder Verbraucher wehren und die er aus seinen gespeicherten Daten entfernen lassen kann. Ebenso nachteilig sind unvollständige Einträge, von denen ein Bürger nur dann erfährt, wenn er selbst in seine Daten schaut und beim Blick auf die Schufa Selbstauskunft auf mangelhafte oder unvollständige Einträge stößt. Die Bereinigung der Angelegenheit ist einfach, da die Schufa eine Änderung von fehlerhaften Eintragungen vornehmen und die Auskunft in richtiger Ausführung ohne Fehler übersenden muss.
Bei jedem vierten Verbraucher weist die Schufa Auskunft Fehler auf und wird so zu einem Hindernis bei Beantragungen von Krediten, der Suche nach einer Wohnung oder dem Abschluss eines Vertrags. Die nicht rechtzeitige Löschung getilgter Kreditforderungen oder kein Vermerk zur Erledigung bei bezahlten Außenständen sind am häufigsten zu finden. Auch falsche Angaben zur Forderungshöhe sowie die ungerechtfertigte Eintragung zu spät bezahlter Forderungen oder Fehler in den persönlichen Daten sind keine Seltenheit. Die meisten Fehler basieren auf einer nicht korrekten Datenübermittlung der Firmen, die einen Eintrag in der Schufa anfordern und zum Beispiel eine falsche Summe angeben.
Nach Begleichung der Außenstände lassen sich einige Unternehmen mit der Mitteilung an die Schufa viel Zeit, sodass längst beglichene Forderungen in den gespeicherten Daten nach wie vor offen sind und sich auf die Kreditwürdigkeit des Verbrauchers auswirken. Den Erledigungsvermerk können Verbraucher nicht direkt bei der Schufa beantragen, da nur der ehemalige Vertragspartner darüber Auskunft erteilen und die Begleichung der Forderung melden kann. Es ist daher zwingend notwendig, sich mit diesem in Verbindung zu setzen und um eine Änderung der fehlerhaften Meldung zu bitten.
Konkrete Prüfung der Schufa Auskunft einmal pro Jahr ratsam
Die Speicherdauer von Einträgen ist gesetzlich geregelt und kann vom Verbraucher nicht beeinflusst werden. Anfragen zu einer früheren Löschung von negativen Eintragungen bleiben daher fruchtlos und finden bei der Schufa keine Beachtung. Anders verhält es sich, wenn es sich um einen nachweislichen Fehler und somit um eine unberechtigte Einschränkung der Bonität des Verbrauchers handelt. Jeder kleine Fehler im Datensatz beeinflusst den Score Wert und sollte daher korrekt und plausibel dargestellt werden. Bei fehlerhaften Einträgen ist es notwendig, sich mit dem Geschäftspartner auseinanderzusetzen und es nicht bei einer alleinigen Meldung bei der Schufa zu belassen. Dies gilt sowohl für die Nichtmeldung getilgter Forderungen wie auch für Beträge, die der Schufa in falscher Höhe gemeldet wurden.
Sind verspätete Zahlungen in den Daten gespeichert, handelt es sich um eine zu Unrecht vorgenommene und gesetzlich nicht legitime Eintragung. Hier sollte man sich sowohl bei der Schufa, wie auch beim Vertragspartner melden und eine Löschung der Eintragung anfordern. Wer seine Schufa Auskunft einmal im Jahr anfordert und den Inhalt einer konkreten Prüfung unterzieht, kann sich vor ungerechtfertigten Eintragungen und deren Auswirkung auf den Score Wert schützen. Tipp: Die Datenspeicherung wird nicht nur von der Schufa, sondern auch von zahlreichen weiteren Auskunfteien vorgenommen. Es ist empfehlenswert, jährliche Auskünfte von allen Auskunfteien einzuholen, von denen man jemals Post bekommen hat und bei denen ein Vermerk zu finden sein könnte.
Falscheintragungen oder die Überschreitung von Fristen zur Löschung müssen vom Verbraucher nicht akzeptiert werden. Um eine Änderung herbeizuführen und die Schufa zu bereinigen, nimmt man Kontakt zur Schufa selbst und zu den jeweiligen Vertragspartnern auf. Eine genaue Benennung der Fehler mit Nachweis ist vorteilhaft und beschleunigt das Verfahren, was ohne erbringbaren Beweis nicht selten zu einem Streit und einer längerfristigen Maßnahme mit regem Briefverkehr führt.
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