Jeder Bürger kann seine Schufa Selbstauskunft anfordern und Einsicht in seine Bonität und die hinterlegten Daten erhalten. Was einfach klingt, ist in Wirklichkeit manchmal sehr schwierig, auch wenn die Website der Schufa eine Schritt für Schritt Anleitung bereithält. Denn seit April 2010 kann man seine Schufa Selbstauskunft gratis abfragen und sich daher ohne unnötige Kosten einmal pro Jahr über die Eintragungen in Kenntnis setzen. Doch die Einholung über die Schufa Website lässt einen direkten Link zum kostenlosen Abruf der Selbstauskunft vergeblich suchen, wodurch der Verbraucher bei der Befolgung der Schritte automatisch zur Kasse gebeten wird und seine Schufa Auskunft bezahlen muss.
Alternativ zur Schufa Homepage gibt es verschiedene Portale, über die man die Selbstauskunft anfordern und den einmal pro Jahr kostenlosen Abruf nutzen kann. Für die Abfrage müssen sämtliche persönliche Daten des Verbrauchers, die aktuelle Anschrift und das Geburtsdatum, eine gültige Telefonnummer und eine Email Adresse in das bereitgestellte Formular eingetragen werden. Die Anerkennung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Unterschrift sind notwendig, damit die Beantragung der Schufa Selbstauskunft anerkannt und freigegeben wird. Alternativ können Verbraucher ihre Selbstauskunft auch schriftlich anfordern und die Schufa auf dem postalischen Weg kontaktieren.
Die Einholung der Auskunft an sich ist einfach, doch die Suche nach dem einmal pro Jahr kostenlosen Angebot gestaltet sich schwierig. Denn in den meisten Fällen muss man mit der Anforderung der Schufa Selbstauskunft ein Häkchen an die Bestätigung setzen, dass man die Kosten für die Auskunft bezahlt und den Preis anerkennt. Ein Anruf bei der Schufa selbst bringt wenig Erfolg, da die Informationen zur gratis Schufa Auskunft unverständlich bis überhaupt nicht gegeben werden.
Tipps für die Selbstauskunft – so klappt es schnell und einfach
Früher wurde eine Schufa Auskunft hauptsächlich bei der Beantragung von Krediten oder bei Finanzierungen und Ratenkäufen mit größeren Summen erfragt. Heute ist es üblich, dass Vermieter und Eigentümer eine Schufa Selbstauskunft wünschen, man bei Abschlüssen von Handyverträgen zu einer Selbstauskunft bereit sein oder in weiteren Bereichen des Lebens Informationen über seine Zuverlässigkeit bei Bezahlungen preisgeben muss. Die Schufa Selbstauskunft muss nicht vor Schwierigkeiten stellen, wenn man sie online beantragt und sich das Formular mit allen Eintragungen per Post zusenden lässt. Hier empfiehlt sich, nicht erst vor der Wohnungssuche zu agieren, sondern die Selbstauskunft früher zu beantragen und sie auf ihre Richtigkeit zu überprüfen.
Oftmals vergisst die Schufa die Löschung von veralteten Einträgen, was sich wiederum negativ auf den finanziellen Background und somit auf die Vertrauenswürdigkeit des Verbrauchers auswirkt. Wer sich beispielsweise auf die Wohnungssuche begibt oder in Kürze einen Kredit beantragen möchte, sollte die Schufa Selbstauskunft im Vorfeld anfordern und bei Alteinträgen oder Falscheintragungen um eine Löschung beziehungsweise Abänderung bitten, ehe er die neue Auskunft abruft und dem Vertragspartner vorlegt. Wenn es eilig ist, sollte man eventuell von der gratis Schufa Selbstauskunft absehen und anstelle den komplizierten Weg einen einfachen Weg gehen und die kostenpflichtige Auskunft beantragen.
Schufa Selbstauskunft in zwei Dokumenten
Zum Einen gibt es die Schufa Selbstauskunft für den Verbraucher persönlich und zum Zweiten gibt es die Auskunft, die man einem Vermieter oder potenziellen Vertragspartner vorlegt. Die persönliche Selbstauskunft beinhaltet eine größere Datenmenge und gibt ausführliche Informationen zum Verbraucher preis. Diese eignet sich daher nicht für eine Weitergabe an Dritte, sodass man beim Abruf der Selbstauskunft für Vertragspartner das Dokument für die Weitergabe anfordern und lediglich die notwendigen Informationen aufzeigen sollte. Um die Identität des Antragstellers zu beweisen, ist die Eingabe aller wichtigen persönlichen Daten notwendig. Die Online Beantragung ist vorteilhaft und führt schneller zum Ziel als ein Brief, der an die Schufa gesendet und mit der Bitte um Auskunftserteilung verfasst wird. Die Übersendung einer Ausweiskopie ist nicht zwingend notwendig und sollte daher bei Online Beantragungen im Hinblick auf die eigene Sicherheit unterbleiben.
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