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Vermieter möchte Schufa-Eigenauskunft, was nun?

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Die Traumwohnung ist gefunden, die Besichtigung verlief zufriedenstellend und praktisch ist der Mietvertrag schon in Sack und Tüten. Doch dann wünscht der Vermieter eine Schufa-Eigenauskunft und alles scheint wie eine Seifenblase zu zerplatzen. Viele Vermieter geben bereits beim Inserat einer Wohnung bekannt, dass sie auf eine Eigenauskunft des Mietinteressenten bestehen und die Schufa Auskunft für ihre Unterlagen benötigen. Bei negativen Einträgen kann dieser Vermieterwunsch vor ein Problem stellen und mit sich bringen, dass ein Mietinteressent mit besserer Schufa bevorzugt und man selbst aufgrund seiner Bonität abgelehnt wird.

Durch den Einblick in die Schufa möchten Eigentümer und Vermieter die Zahlungsfähigkeit von Interessenten erfahren und Sicherheit erlangen, ob die monatliche Miete ohne Probleme beglichen und regelmäßig überwiesen werden kann. Wer bereits in einer Wohnung wohnt und dem Vermieter nachträglich einen Einblick in seine Bonität geben soll, kann die Schufa Auskunft ablehnen und sich auf das bereits bestehende Mietverhältnis berufen. Allerdings wirft die Ablehnung immer ein schlechtes Licht auf den Mieter und lässt den Eigentümer vermuten, dass es in der Zahlungsmoral Probleme gibt und die Auskunft aus diesem Grund verweigert wird.

Kann man sich gegen die Schufa-Eigenauskunft bei Mietvertragsunterzeichnung wehren?

Kein Verbraucher kann zur Schufa-Eigenauskunft gezwungen werden. Es gibt keine gesetzliche Verpflichtung, die der potenzielle Mieter erfüllen und dem Vermieter im Bezug auf die Auskunft durch die Schufa anbieten muss. Besteht ein Eigentümer bei Vertragsabschluss allerdings auf die Eigenauskunft, wird er den Mieter bevorzugen, der sich nicht gegen die Schufa wehrt und seine Auskunft zu den anderen Unterlagen für den Mietvertrag legt. Bei geforderter Selbstauskunft inklusive Schufa-Eigenauskunft ist es ratsam, wenn sich der Mietinteressent selbst mit der Schufa auseinandersetzt und vor der Übersendung der Auskunft eventuell veraltete Eintragungen und abgegoltene Verbindlichkeiten aus dem Register entfernen lässt.

Für Vermieter zählt in erster Linie die Schuldenfreiheit im Bezug auf Mietzahlungen, wodurch anderweitige Eintragungen mit minderer Beachtung bedacht werden und weniger Einfluss auf den gewünschten Mietvertrag nehmen. Wer eine Schufa-Eigenauskunft generell ablehnt, schürt den Verdacht, dass er etwas verbirgt und aus diesem Grund keinen Einblick in seine Eintragungen geben möchte. Einige Eigentümer fordern die Ermächtigung zur eigenständigen Einholung der Schufa Auskunft über den Mieter, für die niemand eine Zustimmung erteilen muss.

Ist der Vermieter allerdings ein Vertragspartner der Schufa, kann er von dieser Möglichkeit Gebrauch machen und sich eigenmächtig die gewünschten Informationen über den Mieter verschaffen. Bei Mietinteressenten ist diese Praktik allerdings nicht möglich, da noch keine Vertragspartnerschaft besteht und der Vermieter dementsprechend keinen Einblick in den finanziellen Background des Interessenten anfordern darf, ohne dass dieser die Genehmigung erteilt oder die Eigenauskunft selbst bei der Schufa anfordert.

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