Schulden, Verträge, Konten und sonstige Informationen bleiben nicht dauerhaft in der Schufa stehen. Allerdings gibt es für die Löschung konkrete Fristen, die nach der Begleichung der Außenstände eingehalten werden. Wer eine Kreditlast tilgt oder eine in der Schufa vermerkte Rechnung begleicht, kann also nicht sofort mit einer Löschung der im Register aufgezeichneten Daten rechnen und muss sich in Geduld üben. Die Fristen sind unterschiedlich und richten sich nach der Art der Eintragung sowie weiteren Faktoren.
Fakt ist, dass jeder Eintrag nach einer bestimmten Zeit gelöscht wird und somit jeder Verbraucher die Chance hat, seine Bonität in vollem Umfang wiederherzustellen und sich damit beispielsweise aus Problemen der Vergangenheit zu lösen. Wer Kreditanfragen bei einer Bank stellt, muss damit rechnen, dass diese Anfrage auch bei Ablehnung des Kredits bis zu 12 Monaten in der Schufa steht und erst nach Ablauf der Frist von einem Jahr gelöscht wird. Wird ein Kredit bewilligt, bleibt dieser bis zu 3 Jahre nach der Tilgung in der Schufa gespeichert und wird erst nach dem Ablauf dieser Frist gelöscht. Anders verhält es sich bei Bürgschaften, die sofort nach der Begleichung der Hauptschuld entfernt und aus der Schufa getilgt werden.
Auch bei Kundenkonten aus dem Handel oder Eintragungen aus Schuldnerverzeichnissen beim Amtsgericht bleiben 3 Jahre nach der vollständigen Tilgung der Verbindlichkeiten in der Schufa stehen und werden erst nach Ablauf dieses Zeitraums entfernt. Damit die Löschung ordnungsgemäß und ohne eine unnötige Aufschiebung erfolgt, sollten sich Verbraucher einmal im Jahr über ihre Schufa informieren und durch die kostenlose Auskunft Sicherheit erhalten.
Personenbezogene Daten abfragen und Bonität steigern
Eintragungen in der Schufa sind unvermeidbar, doch dürfen sie ausschließlich personenbezogen und plausibel sein. Eine negative Bonität stellt in verschiedenen Lebenssituationen vor Probleme und muss gar nicht sein, wenn man sich regelmäßig über seine gespeicherten Daten informiert und eine Schufa Auskunft abruft. Mit der längsten Einschränkung ihrer Bonität müssen Verbraucher rechnen, die durch Schulden in der Schufa stehen und die eine eidesstattliche Versicherung abgelegt oder durch Vollstreckungsmaßnahmen den Grundstein für eine mindere Bonität gelegt haben.
Aber auch diese Einschränkungen sind nicht von konstanter Dauer, da jede Schuld nach Ablauf einer dreijährigen Frist nach ihrer Tilgung aus der Schufa und der Ermittlung des Scoring Wertes entfernt werden muss. Die meisten Verbraucher haben die Erfahrung gemacht, dass Einträge weitaus länger bestehen bleiben und nicht automatisch nach Ablauf der Frist gelöscht werden. Oftmals fehlt auch die Meldung des Vertragspartners, der die Schufa über die Begleichung der Außenstände aufklären und so den Zeitpunkt für die Löschung begünstigen muss. In diesem Fall sollte man sich nicht allein auf die Schufa verlassen, sondern den Vertragspartner direkt kontaktieren und ihn um eine Meldung bei der Schufa bitten.
Gerade bei längerfristigen Verbindlichkeiten oder bei Zahlungen an Inkasso Büros ist es keine Seltenheit, dass eine Meldung über die vollständige Begleichung der Verbindlichkeiten ausbleibt und der Eintrag somit weiter in der Schufa besteht. Gläubiger sind gesetzlich zu einer Meldung bei der Schufa verpflichtet, in der sie den korrekten Termin der letzten Zahlung des Schuldners angeben und damit die Voraussetzung für eine Löschung der Einträge schaffen müssen. Erfolgt dies nicht, kann der Verbraucher selbst aktiv werden und mit Nachweisen über die Tilgung für eine fristgemäße Löschung von Eintragungen sorgen.
Bei Falschangaben ist die Schufa haftbar
Auf den Wunsch des Verbrauchers hin muss die Schufa Auskünfte erteilen, woher sie die Daten hat und an wen sie sie weitergegeben hat. Sollte es sich um Falschangaben oder nicht belegbare und somit unberechtigte Forderungen handeln, kann ein Verbraucher Schadenersatz fordern und die Schufa für die negativen Auswirkungen auf die Bonität verantwortlich machen. Denn die Schufa ist dazu verpflichtet, Nachweise zu fordern und nur Daten zu verarbeiten, die im tatsächlichen Zusammenhang mit einem Vertrag des Bundesbürgers stehen und rechtmäßig gemeldet wurden.
Bei Onlinekäufen oder dem Abschluss eines Handyvertrags dürfen Daten nicht länger als 6 Monate gespeichert bleiben und sollten sich danach nicht mehr auf den Scoring Wert und damit auf die Bonität auswirken. Man kann nur immer wieder betonen, dass die jährliche Abfrage der Schufa Auskunft vor einer falschen Bewertung schützt und den Verbraucher dazu legitimiert, abgegoltene Eintragungen nach der gesetzlichen Frist löschen zu lassen.
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