Jeder Bundesbürger ist bei der Schufa registriert. Zu den grundlegenden Daten der Speicherung gehören der vollständige Name, das Geburtsdatum und die Anschrift, sowie Angaben zum Arbeitsverhältnis des Verbrauchers. Weiter geht jeder Vertragsabschluss mit einer Datenübermittlung an die Schufa einher, sofern der Verbraucher der Schufa-Klausel zustimmt und die Übermittlung der Informationen genehmigt. Girokonten und laufende Kredite, Handyverträge, Ratenzahlungen und Käufe auf Rechnung sind ebenfalls Bestandteil der bei der Schufa hinterlegten Aufzeichnungen. Entgegen weit verbreiteter Vermutungen speichert die Schufa nicht nur negative Daten, wie zum Beispiel nicht fristgemäß erfüllte Vertragsvereinbarungen und verspätete oder nicht geleistete Zahlungen.
Auch Vertragsdaten ohne negative Performance sind im Register gespeichert und wirken sich positiv auf den Schufa Score aus. Die vorherige Anschrift, eidesstattliche Versicherungen und der Einzug oder die Sperrung einer Kreditkarte, häufige Wechsel der Arbeitsstelle oder außergewöhnlich viele Umzüge sind ebenfalls Bestandteil der Schufa Einträge, wobei diese Vermerke die Bonität einschränken und einen minderen Schufa Score nach sich ziehen. Hingegen dürfen der Familienstand oder Daten des Arbeitgebers, Depotwerte und Vermögen nicht in der Schufa registriert werden.
Kann man erfahren, welche Daten die Schufa gesammelt hat?
Um einen Einblick in die eigene Bonität zu erhalten und bei der Beantragung von Krediten Risiken auszuschließen, kann man als Verbraucher jederzeit eine Schufa Auskunft anfordern. Generell dürfen Angaben zum Wohnort und der finanziellen Performance im jeweiligen Stadtteil nicht Bestandteil der Einträge sein, wobei sich der finanzielle Background am Wohnsitz sehr häufig auf die eigene Bewertung des Schufa Score auswirkt. Wer beispielsweise trotz hohem Einkommen bei der Kreditanfrage abgelehnt wird, kann in der Regel davon ausgehen, dass andere Faktoren die Ablehnung begünstigen und dabei auch der Wohnort keine unwichtige Position einnimmt. Allerdings wird der Verbraucher über diesen Vermerk keine Mitteilung bekommen, da eine Bewertung des finanziellen Background im Umfeld der Meldeadresse offiziell keinen Einfluss auf die Bonität nimmt.
Einblicke erhält man in sämtliche Eintragungen für Schulden oder verspätete Zahlungen, für Verträge und laufende Verbindlichkeiten. Einmal pro Jahr kann jeder Verbraucher eine kostenlose Schufa Auskunft anfordern und sich darüber informieren, welche Daten von ihm gespeichert sind und wo eine Löschung berechtigt ist. Denn auch im Bezug auf die Datenlöschung sollte man nicht ausschließlich auf die Schufa vertrauen, da Eintragungen oftmals länger im Register verzeichnet bleiben, als es anhand der Gesetzgebung der Fall sein dürfte. Die automatische Löschung sollte nicht vorausgesetzt werden, sodass die Einsicht in die Schufa Auskunft vor Einschränkungen in der Bonität schützt und die Datenlöschung abgegoltener Verbindlichkeiten oder gekündigter Konten anfordern lässt.
Welche Auskünfte muss die Schufa erteilen?
Ist ein Verbraucher mit seinem Scoring Wert nicht einverstanden oder kann sich die Bewertung nicht erklären, ist die Schufa zur plausiblen Auskunft verpflichtet. Sie muss unter anderem erläutern, aus welchen Daten sich der Wert zusammensetzt und woher die einflussnehmenden Daten stammen. In der Regel werden alle von Vertragspartnern gelieferten Daten in die Schufa Auskunft einbezogen und für die Errechnung des Scores verwendet. Umso vorteilhafter ist es für den Verbraucher, dass dieser seit April 2010 einmal pro Jahr eine kostenlose Auskunft einholen und sich über die Richtigkeit der Eintragungen in Kenntnis setzen kann.
Falsch gemeldete Daten können beanstandet werden, wodurch sich die Schufa beim Vertragspartner meldet und eine Angabe zur Plausibilität der Informationen anfordert. Auch wenn praktisch jeder Kauf und jede Rechnung, jede Ratenzahlung und jeder Vertrag in der Schufa stehen, muss kein Verbraucher grundlos einen schlechten Score in Kauf nehmen und unberechtigte Eintragungen stehenlassen. Sollte eine Bewertung anhand des Wohnortes erfolgen, kann man dieser widersprechen und sich auf die gesetzliche Aussage zur Vermeidung der Diskriminierung berufen.
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